Vorsorge ist Pflicht – und für die ganze Europäische Union mittlerweile in Stein gemeißelt:
„Hochgeschwindigkeitsnetze für die elektronische Kommunikation bis zum Standort des Endnutzers sollten […] gefördert werden, insbesondere durch hochgeschwindigkeitsfähige gebäudeinterne physische Infrastrukturen. Da der Einbau kleiner Leitungsrohre beim Hausbau nur geringe Zusatzkosten verursacht […], sollten alle neuen Gebäude oder umfangreich zu renovierende Gebäude mit physischen Infrastrukturen ausgestattet werden, die den Anschluss der Endnutzer an Hochgeschwindigkeitsnetze ermöglichen.“
(Auszug aus EU-Richtlinie 2014/61/EU)
Unabhängig von gesetzlichen Verpflichtungen muss insbesondere bei Mehrfamilienhäusern oder hoch belasteten Gebäudenetzwerken die Infrastruktur innerhalb der Gebäudehülle zur schnellen Verbindung nach außen passen.
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